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Betagtenbetreuerinnen sind keine Leiharbeiterinnen – das Ringen um die regulatorische Lufthoheit be

Endlich hat die Politik die Brisanz des Baby-Boomers-Ü80-Booms erkannt – 18 geburtenstarke Jahrgänge erreichen ab 2026 die Altersschwelle 80. Die Versäumnisse der Vergangenheit treten unerbittlich zu Tage: Wie sollen die Betreuungskosten finanziert werden? Wo kann das erforderliche Personal rekrutiert werden.


Ein für die Qualität der betreuerischen Leistungen entscheidender, scheinbar unwichtiger Aspekt ist bis jetzt übersehen worden. Im Unterschied zu den pflegerischen Leistungen werden die Betreuungsleistungen dem sogenannten Personalverleih zugeordnet, obschon sie heutzutage – wie die pflegerischen Leistungen der Spitex-Organisationen - alle Merkmale von Aufträgen gemäss den Bestimmungen des Obligationenrechts erfüllen. Damit wird eine einheitliche Regulierung und Aufsicht entlang der Versorgungskette durch die Gesundheits- und Sozialbehörden verunmöglicht. Zudem ist die Rechtstellung der betreuten Personen wesentlich schlechter (fehlende Pflichten der Personalverleiher bezüglich der Aufsicht über die Arbeitseinsätze)

Betagtenbetreuerinnen sind keine Leiharbeiterinnen
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